Meldeweg für Hinweise von Bürgern / Verbrauchern
Haben Sie als Verbraucher oder Bürger von einem möglichen Wettbewerbsrechtsverstoß erfahren? Wenn Sie außerhalb eines beruflichen Kontexts von einem möglichen Verstoß erfahren haben, können Sie Ihren Hinweis über diesen Meldeweg abgeben. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist dann nicht einschlägig. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!