Datenschutzhinweis
Wir (das Dezernat Interne Ermittlungen) freuen uns über Ihr Interesse an dem Hinweisgebersystem Korruption (BKMS® System). Das Thema Datenschutz und Vertraulichkeit nehmen wir sehr ernst und folgen den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie geltenden nationalen Datenschutzvorschriften. Der verantwortungsbewusste Umgang mit personenbezogenen Daten hat für uns eine große Bedeutung. Bitte lesen Sie sich diese datenschutzrechtlichen Hinweise aufmerksam durch, bevor Sie eine Meldung abgeben.
Mit der Richtlinie (EU) 2016/680 über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung - sogenannte Richtlinie für Justiz und Inneres (JI-RL) - hat die Europäische Union eine Vereinheitlichung der Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Justiz- und die Polizeibehörden vorgenommen. Diese wurden unter anderem im 3. Teil des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie im Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) in nationales Recht umgesetzt.
Daten sind personenbezogen, wenn durch sie eine natürliche Person identifiziert werden kann; rechtlich zählen hierzu auch pseudonymisierte Daten. Keine personenbezogenen Daten sind hingegen vollständig anonymisierte Daten. Sie haben keinen Personenbezug mehr.
Nutzung des Hinweisgeberportals
Die Kommunikation zwischen Ihrem Rechner und dem Hinweisgebersystem erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung (SSL). Die IP-Adresse Ihres Rechners wird während der Nutzung des Hinweisgeberportals nicht gespeichert. Zur Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Ihrem Rechner und dem BKMS® System wird ein Cookie auf Ihrem Rechner gespeichert, dass lediglich die Session-ID beinhaltet (sog. Null-Cookie). Das Cookie ist nur bis zum Ende Ihrer Session gültig und wird beim Schließen des Browsers ungültig.
Sie haben die Möglichkeit, mit einem selbst gewählten Pseudonym/Benutzername und Passwort einen geschützten Postkasten im Hinweisgebersystem einzurichten. Auf diese Weise können Sie dem zuständigen Mitarbeiter vom Dezernat Interne Ermittlungen namentlich oder anonym und sicher Meldungen senden. Bei diesem System sind die Daten ausschließlich in dem Hinweisgebersystem gespeichert und dadurch besonders gesichert; es handelt sich nicht um eine gewöhnliche E-Mail-Kommunikation.
Hinweise zum Versand von Anhängen
Bei der Meldungsabgabe oder beim Versand einer Ergänzung haben Sie die Möglichkeit, dem zuständigen Mitarbeiter vom Dezernat Interne Ermittlungen Anhänge zu senden. Wenn Sie anonym eine Meldung abgeben möchten, beachten Sie bitte den folgenden Sicherheitshinweis: Dateien können versteckte personenbezogene Daten enthalten, die Ihre Anonymität gefährden. Entfernen Sie diese Daten vor dem Versenden. Sollten Sie diese Daten nicht entfernen können oder unsicher sein, kopieren Sie den Text Ihres Anhangs zu Ihrem Meldungstext oder senden Sie das gedruckte Dokument anonym unter Angabe der Referenznummer, die Sie am Ende des Meldungsprozesses erhalten, an die in der Fußzeile aufgeführte Adresse.
Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) und Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und damit für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das
Dezernat Interne Ermittlungen
Burchardstraße 8
20095 Hamburg
Mail: kontakt-die@bis.hamburg.deFür Fragen zum Schutz Ihrer Daten und zur Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich an den zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Polizei Hamburg
Steindamm 82, 20099 Hamburg
Mail: Datenschutz-Polizei@polizei.hamburg.deBitte bedenken Sie die eingeschränkte Sicherheit unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation.
Das Hinweisgebersystem wird durch ein darauf spezialisiertes Unternehmen, der EQS Group GmbH, Bayreuther Str. 35, 10789 Berlin in Deutschland, als Auftragsverarbeiter für das Dezernat Interne Ermittlungen betrieben. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch vom Auftragsverarbeiter beachtet werden.
Personenbezogene Daten und Informationen, die in das Hinweisgebersystem eingegeben werden, werden in einer von der EQS Group GmbH betriebenen Datenbank in einem Hochsicherheitsrechenzentrum gespeichert. Die Einsichtnahme in die Daten ist nur den berechtigten Personen im Dezernat Interne Ermittlungen möglich. Die EQS Group GmbH und andere Dritte haben keinen Zugang zu den Daten. Dies wird in dem zertifizierten Verfahren durch umfassende technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet.
Alle Daten sind verschlüsselt und mehrstufig passwortgeschützt gespeichert und unterliegen einem Berechtigungskonzept, so dass der Zugang auf einen sehr engen Empfängerkreis ausdrücklich autorisierter Personen beim Dezernat Interne Ermittlungen beschränkt ist.
Zweckbestimmung und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Allgemein erfolgt polizeiliche Datenverarbeitung auf Grundlage verschiedener Rechtsgrundlagen grundsätzlich zweckgebunden. Auch ist eine Einwilligung des Betroffenen teilweise rechtlich zulässig. Unter anderem
- werden zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten die personenbezogenen Daten in der Regel auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen der Strafprozessordnung (StPO) verarbeitet. Ergänzend erfolgt die Datenverarbeitung zu diesen Zwecken auch nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), Teile 1 und 3;
- erfolgt die Datenverarbeitung zur allgemeinen polizeilichen Gefahrenabwehr auf Grundlage des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG);
- werden im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt personenbezogene Daten durch das Dezernat Interne Ermittlungen auch auf Grundlage des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) verarbeitet.
Sofern personenbezogene Daten betroffener Personen zu sonstigen Zwecken verarbeitet oder zu anderen Zwecken weiterverarbeitet werden, erfolgt dies nur im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen.
Das Hinweisgebersystem Korruption dient dazu, Hinweise auf begangene oder bevorstehende Korruptionsstraftaten auf einem sicheren und vertraulichen Weg entgegenzunehmen, zu bearbeiten und zu verwalten. Dadurch sollen Korruptionsstraftaten im Sinne von Art. 1 Abs. 1 JI-Richtlinie (EU) 2016/680 verhütet, ermittelt, aufgedeckt oder verfolgt werden und dem Schutz von Hinweisgebern Rechnung getragen werden. Betrifft die Meldung einen Compliance-Verstoß hinsichtlich eines korruptionsgefährdeten Verwaltungs- oder Tätigkeitsablauf bzw. einer korruptionsgefährdeten Organisationsstruktur einer staatlichen Stelle, werden die für die Prüfung im Risikomanagement erforderlichen Daten gegenüber der zuständigen staatlichen Stelle offengelegt. Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind die §§ 483 Abs. 3, 500 StPO i.V.m § 36 Abs. 1 HmbPolDVG.
Art der erhobenen personenbezogenen Daten
Die Nutzung des Hinweisgebersystems erfolgt auf freiwilliger Basis. Wenn Sie über das Hinweisgebersystem eine Meldung abgeben, erheben wir folgende personenbezogene Daten und Informationen:
- Ihren Namen, sofern Sie Ihre Identität offenlegen,
- ggf. Namen der von Ihnen mitgeteilten Unternehmen und Behörden und
- ggf. Namen von Personen sowie sonstige personenbezogene Daten der Personen, die Sie in Ihrer Meldung nennen (dies können bspw. Personenstammdaten, elektronische Kommunikationsdaten, Mitarbeiter-Stammdaten, Beschäftigungsverhältnis und –umfang, Kontaktdaten, Protokolldaten, Finanzdaten, Unternehmens- und Kundendaten, Vertrags- und Vertragsstammdaten).
Vertrauliche Behandlung von Hinweisen
Eingehende Hinweise werden von einem engen Kreis ausdrücklich autorisierter und speziell geschulter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dezernat Interne Ermittlungen entgegengenommen und stets vertraulich behandelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dezernat Interne Ermittlungen prüfen den Sachverhalt und führen gegebenenfalls eine weitergehende fallbezogene Sachverhaltsaufklärung durch.
Im Rahmen der Bearbeitung einer Meldung kann es notwendig sein, Hinweise an eine zuständige Strafverfolgungsbehörde von Bund und Ländern oder eine sonst zuständige Behörde weiterzugeben. Dies kann z.B. der Fall sein, sofern sich ein Hinweis auf Unternehmen oder auf Behörden mit Sitz in einem anderen Bundesland bezieht oder die Zuständigkeit für die Ermittlung einer Straftat nicht beim Dezernat Interne Ermittlungen liegt. Unternehmen können Ihren Sitz auch in Ländern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, in denen abweichende Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten bestehen können. Wir achten stets darauf, dass die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Weitergabe von Hinweisen eingehalten werden.
Jede Person, die Zugang zu den Daten erhält, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Information der beschuldigten Person
Wir sind grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, die beschuldigten Personen darüber zu informieren, dass wir einen Hinweis über sie erhalten haben, sobald diese Information die Weiterverfolgung des Hinweises nicht mehr gefährdet. Soweit Ihre Identität als Hinweisgeber uns bekannt ist, wird diese dabei - soweit rechtlich zulässig - nicht offenbart.
Betroffenenrechte
Nach dem europäischen Datenschutzrecht haben Betroffene das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Wird das Widerspruchsrecht in Anspruch genommen, prüfen wir umgehend, inwieweit die gespeicherten Daten für die Bearbeitung eines Hinweises noch erforderlich sind. Nicht mehr benötigte Daten werden unverzüglich gelöscht. Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.
Recht auf Auskunft
Jede betroffene Person kann Auskunft über die vom Dezernat Interne Ermittlungen verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Im Auskunftsantrag sollte das Anliegen nach Anlass, Art und Umfang der betreffenden Daten präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten im Antrag auch möglichst konkrete Angaben zu dem der Datenverarbeitung zugrundeliegenden Sachverhalt enthalten sein.
An das Dezernat Interne Ermittlungen zu stellende Auskunftsersuchen sind zu richten an:
Dezernat Interne Ermittlungen
Burchardstraße 8
20095 Hamburg
Mail: kontakt-die@bis.hamburg.deBitte nutzen Sie die vorstehende Mail-Adresse nicht für vertrauliche Kontaktaufnahmen zum behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Recht auf Berichtigung
Sollten die zur betroffenen Person verarbeiteten Daten nicht (mehr) zutreffend sein, kann diese eine Berichtigung verlangen. Sofern die über sie verarbeiteten Daten unvollständig sind, kann die betroffene Person eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung
Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern der Grund der Verarbeitung weggefallen ist. Die weitere Verarbeitung kann aber auch nur eingeschränkt werden, sofern die Richtigkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten strittig ist oder die personenbezogenen Daten für Beweiszwecke weiter aufbewahrt werden müssen.
Recht auf Beschwerde
Wenn eine betroffene Person der Auffassung ist, dass das Dezernat Interne Ermittlungen ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist, kann sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 - 40 40
Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.deAllgemeine Hinweise zu den Betroffenenrechten
Aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschriften können die vorgenannten Betroffenenrechte Einschränkungen unterliegen.
In einigen Fällen kann oder darf das Dezernat Interne Ermittlungen daher dem Anliegen bzw. Antrag des Betroffenen gar nicht, nicht zum aktuellen Zeitpunkt oder nicht in vollem Umfang entsprechen. Sollte eine teilweise oder gänzliche Versagung eines Anliegens erfolgen, wird der betroffenen Person der Grund in dem jeweils möglichen und zulässigen Umfang mitgeteilt. Ungeachtet dessen erhalten Betroffene vom Dezernat Interne Ermittlungen aber grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Eingang ihres Anliegens eine Antwort. Sollte eine abschließende Klärung länger als drei Monate dauern, erhält die betroffene Person eine Zwischennachricht.
Aufbewahrungsdauer von personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt bzw. gespeichert, wie es die Aufklärung und abschließende Beurteilung des Hinweises erfordern, wie es zur jeweiligen Aufgabenerfüllung erforderlich ist (s.o. Zweckbestimmung) oder ein berechtigtes Interesse einer zuständigen Behörde besteht oder dies aufgrund eines Gesetzes erforderlich ist. Die unterschiedliche Dauer der Aufbewahrung bzw. Speicherung oder Löschungsfristen werden in den jeweils einschlägigen Vorschriften (s.o. Zweckbestimmung) näher bestimmt. Nach Abschluss der Hinweisbearbeitung werden diese Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
Stand: März 2021