Bundesdisziplinarbehörde

Die Integrität der Bundesverwaltung stärken

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie hat sich zum Ziel gesetzt, diejenigen Personen zu schützen, die in geeigneter Form auf Missstände und Rechtswidrigkeiten in Unternehmen und in der staatlichen Verwaltung hinweisen. Durch die Schaffung von sicheren Meldekanälen und die Gewährleistung spezifischer Schutzmaßnahmen gegen Repressalien sollen insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Hinweisgeber:innen motiviert werden, Missstände und Rechtswidrigkeiten aufzudecken.

Das zur Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie erlassene HinweisgeberInnenschutzgesetz sieht vor, dass für den überwiegenden Teil der Dienststellen in der Bundesverwaltung der Leiter der Bundesdisziplinarbehörde als „interne Meldestelle“ fungiert. Lediglich für die Ressortbereiche des Inneren, der Justiz und der Landesverteidigung sowie für die Verwaltungsbereiche Präsidentschaftskanzlei, Parlamentsdirektion, Rechnungshof, Volksanwaltschaft und der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sind eigene „interne Stellen“ eingerichtet.

Nach § 3 HinweisgeberInnenschutzgesetz stehen Rechtsverletzungen in folgenden Bereichen im Focus:

  • Öffentliches Auftragswesen; Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • Produktsicherheit und -konformität; Verkehrssicherheit; Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten; Sicherheit von Netz- und Informationssystemen;
  • Umweltschutz; Strahlenschutz und nukleare Sicherheit;
  • Öffentliche Gesundheit; Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz; Verbraucherschutz;
  • Verhinderung und Ahndung von Amtsdelikten nach den §§ 302 bis 309 StGB;
  • Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU; Verletzungen von Binnenmarktvorschriften.

Das BKMS® System gewährleistet eine sichere und auf Wunsch auch anonyme Kommunikation und stellt damit im Ergebnis ein wichtiges Instrument zur Stärkung einer rechtstreuen und integren Bundesverwaltung dar, der die Bürgerinnen und Bürger vertrauen.

Klaus Hartmann
Leiter der Bundesdisziplinarbehörde

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Information gem. § 10 Abs. 2 HinweisgeberInnenschutzgesetz