Datenschutzerklärung
Datenschutzrechtlich verantwortlich für die Nutzung des Hinweisgebersystems ist das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI). Für das Landeskriminalamt Niedersachsen hat ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten hohe Priorität. Wir möchten, dass Nutzerinnen und Nutzer wissen, wann welche Daten durch uns erhoben und verwendet werden. Bitte lesen Sie sich diese datenschutzrechtlichen Hinweise aufmerksam durch, bevor Sie eine Meldung abgeben.
Personenbezogene Daten werden von uns nur im notwendigen Umfang und im Einklang mit den Bestimmungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig davon, für welchen Zweck diese benötigt werden.
Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden. Die Webseite wird durch einen Auftragsverarbeiter, die EQS Group GmbH, technisch betreut. Eine Übermittlung personenbezogener Daten, die bei der Nutzung der Webseite verarbeitet werden, an Dritte findet nicht statt.
Das Hinweisgebersystem (BKMS® System1) dient grundsätzlich dazu, Hinweise zu Korruptions-, Wirtschafts- und Betrugskriminalität auf einem sicheren und vertraulichen Weg entgegenzunehmen, zu bearbeiten und zu verwalten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des BKMS® Systems ist auf den jeweiligen konkreten Einzelfall bezogen, gestützt auf die Rechtsgrundlagen des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG), der Strafprozessordnung (StPO) sowie des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG).(siehe unter 1.4).
Grundlagen
Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das
Landeskriminalamt Niedersachsen
Der Präsident
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover
Bei konkreten Fragen zum Schutz Ihrer Daten wenden Sie sich bitte an den
Datenschutzbeauftragten des Landeskriminalamtes Niedersachsen:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover
E-Mail: dsb@lka.polizei.niedersachsen.de
Das Hinweisgebersystem wird durch ein darauf spezialisiertes Unternehmen, die EQS Group GmbH, Bayreuther Str. 35, 10789 Berlin in Deutschland, u.a für das LKA NI betrieben.
Personenbezogene Daten und Informationen, die in das Hinweisgebersystem eingegeben werden, werden in einer von der EQS Group GmbH betriebenen Datenbank in einem Hochsicherheitsrechenzentrum gespeichert. Die Einsichtnahme in die Daten ist nur dem LKA NI möglich. Die EQS Group GmbH und andere Dritte haben keinen Zugang zu den Daten. Dies wird in dem zertifizierten Verfahren durch umfassende technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet.
Alle Daten sind verschlüsselt und mehrstufig passwortgeschützt gespeichert, so dass der Zugang auf einen sehr engen Empfängerkreis ausdrücklich autorisierter Personen beim LKA NI beschränkt ist.
Das LKA NI hat einen Beauftragten für den Datenschutz bestellt. Anfragen zum Datenschutz können an die o.a. E-Mail-Adresse gesendet werden.
Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt - insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung - identifiziert werden kann.
Die Nutzung des Hinweisgebersystems erfolgt auf freiwilliger Basis. Wenn Sie über das Hinweisgebersystem eine Meldung abgeben, erheben wir folgende personenbezogene Daten und Informationen:
- Ihren Namen, sofern Sie Ihre Identität offenlegen,
- ggf. Namen der von Ihnen mitgeteilten Unternehmen und
- ggf. Namen von Personen sowie sonstige personenbezogene Daten der Personen, die Sie in Ihrer Meldung nennen.
Minderjährigenschutz
Personen unter 16 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Das Landeskriminalamt Niedersachsen verarbeitet bei der Wahrnehmung der ihm im öffentlichen Interesse obliegenden Aufgaben personenbezogene Daten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind hier neben den jeweils relevanten Vorschriften der StPO, des NPOG und OWIG, die §§ 3 sowie 33 NDSG.
Soweit wir für die Verarbeitung personenbezogener Daten Ihre Einwilligung einholen, dient § 30 Abs. 4 NPOG unter Hinweis auf § 33 NDSG als Rechtsgrundlage.
Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Landeskriminalamtes Niedersachsen erforderlich, so gilt § 3 NDSG u.H.a. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, ist § 3 NDSG u.H.a. Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO die Rechtsgrundlage.
Sofern die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe des Landeskriminalamtes Niedersachsen erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Landeskriminalamt Niedersachsen übertragen wurde, dient neben den jeweiligen Vorschriften der StPO, des NPOG und OWIG, § 3 NDSG u.H.a. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO als Rechtsgrundlage.
Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses des Landeskriminalamtes Niedersachsen oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person das erstgenannte Interesse nicht, so dient § 3 NDSG u.H.a. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.Die Bestimmungen des Ersten und Dritten Teils des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) ergänzen jeweils die Bestimmungen der DSGVO.Für die genannten Fälle gilt, soweit die Verarbeitung der Daten durch das Landeskriminalamt Niedersachsen im Zusammenhang mit der Straftatenverhütung oder -verfolgung im Einzelfall, einschließlich der damit zusammenhängenden Gefahrenabwehr steht, richtet sich die Datenverarbeitung bei einer Einwilligung nach § 33 NDSG und in den sonstigen Fällen der gesetzlichen Ermächtigungen zur Datenverarbeitung für die Polizei nach §§ 30 ff. Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsgesetz (NPOG) und ergänzend nach den Bestimmungen des Zweiten und Dritten Teils des NDSG (§§ 23 ff. NDSG). Insoweit die Polizei bei der Straftatenverfolgung als Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft Daten verarbeitet, sind darüber hinaus die spezialgesetzlichen Vorschriften der Strafprozessordnung (insbesondere §§ 474ff. StPO) anwendbar.
Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung des Hinweisgeberportals
Datenerfassung
Vertrauliche Behandlung von Hinweisen
Eingehende Hinweise werden von einem engen Kreis ausdrücklich autorisierter und speziell geschulter Mitarbeiter/-innen der Zentralstellen Korruption oder Wirtschaftskriminalität des LKA NI entgegengenommen und stets vertraulich behandelt. Die Mitarbeiter/-innen des LKA NI prüfen den Sachverhalt und führen gegebenenfalls eine weitergehende fallbezogene Sachverhaltsaufklärung durch.
Im Rahmen der Bearbeitung einer Meldung oder im Rahmen einer Sonderuntersuchung kann es notwendig sein, Hinweise an weitere Mitarbeiter/-innen des LKA NI sowie Mitarbeiter/-innen von anderen Polizeidienststellen oder sonst zuständigen Behörden weiterzugeben, z. B. wenn sich die Hinweise auf Wirtschaftsunternehmen mit Sitz in einem anderen Bundesland oder auf in der Zuständigkeit von Finanz- oder Zollbehörden liegende Vorgänge beziehen. Unternehmen können Ihren Sitz auch in Ländern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, in denen abweichende Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten bestehen können. Wir achten stets darauf, dass die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Weitergabe von Hinweisen eingehalten werden.
Jede Person, die Zugang zu den Daten erhält, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Information der beschuldigten Person
Wir sind grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, die beschuldigten Personen darüber zu informieren, dass wir einen Hinweis über sie erhalten haben, sobald diese Information die Weiterverfolgung des Hinweises nicht mehr gefährdet. Ihre Identität als Hinweisgeber/-in wird dabei – soweit rechtlich zulässig – nicht offenbart.
Nutzung des Hinweisgeberportals
Die Kommunikation zwischen Ihrem Rechner und dem Hinweisgebersystem erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung (SSL). Die IP-Adresse Ihres Rechners wird während der Nutzung des Hinweisgeberportals nicht gespeichert. Zur Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Ihrem Rechner und dem BKMS® System wird ein Cookie auf Ihrem Rechner gespeichert, welches lediglich die Session-ID beinhaltet (sog. Null-Cookie). Das Cookie ist nur bis zum Ende Ihrer Session gültig und wird beim Schließen des Browsers ungültig.
Sie haben die Möglichkeit, mit einem selbst gewählten Pseudonym/ Benutzernamen und Passwort einen geschützten Postkasten im Hinweisgebersystem einzurichten. Auf diese Weise können Sie dem/ der zuständigen Mitarbeiter/-in des LKA NI namentlich oder anonym und sicher Meldungen senden. Bei diesem System sind die Daten ausschließlich in dem Hinweisgebersystem gespeichert und dadurch besonders gesichert; es handelt sich nicht um eine gewöhnliche E-Mail-Kommunikation.Versand von Anhängen
Versand von Anhängen
Bei der Meldungsabgabe oder beim Versand einer Ergänzung haben Sie die Möglichkeit, dem/ der zuständigen Mitarbeiter/-in des LKA NI Anhänge zu senden. Wenn Sie anonym eine Meldung abgeben möchten, beachten Sie bitte den folgenden Sicherheitshinweis: Dateien können versteckte personenbezogene Daten enthalten, die Ihre Anonymität gefährden. Entfernen Sie diese Daten vor dem Versenden. Sollten Sie diese Daten nicht entfernen können oder unsicher sein, kopieren Sie den Text Ihres Anhangs zu Ihrem Meldungstext oder senden Sie das gedruckte Dokument anonym unter Angabe der Referenznummer, die Sie am Ende des Meldungsprozesses erhalten, an die in der Fußzeile aufgeführte Adresse.
Cookies
Mit Ausnahme des zur Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Ihrem Rechner und dem BKMS® System erforderlichen Null-Cookie verwendet das Hinweisgeberportal keine weiteren Cookies.
Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Kontaktaufnahme
Die Verarbeitung der über das BKMS® System übermittelten personenbezogenen Daten geschieht grundsätzlich in Abhängigkeit des Meldungsumfangs. Hierbei kann zwischen Kontaktaufnahme mit und ohne Einrichtung eines Postkastens sowie mit bzw. ohne Versand eines Anhanges unterschieden werden. Die personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung des Hinweises verwendet und so lange aufbewahrt, wie es die Aufklärung und abschließende Beurteilung des Hinweises oder eine gesetzliche Grundlage erfordern. Danach werden sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
Darüber hinaus ist auch eine offene Kontaktaufnahme mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen per E-Mail neben den personengebundenen dienstlichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten und diversen Funktionspostfächern über die zentrale E-Mail-Adresse poststelle@lka.polizei.niedersachsen.de möglich.
Ihre Rechte
Nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) haben Sie und die im Hinweis genannten Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.
Im Einzelnen können Sie folgende Rechte unter den unter Ziffer 1.1 genannten Erreichbarkeiten geltend machen.
Auskunft: Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in § 51 NDSG im Einzelnen aufgeführten Informationen mit den dort im Abs. 3 ggf. bestehenden Einschränkungsmöglichkeiten.
Berichtigung: Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten das Recht, unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (§ 52 Abs. 1 NDSG).
Löschung: Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden und die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivvorschriften einer Löschung nicht entgegenstehen (§ 52 Abs. 2 und 3 NDSG).
Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Prüfung zu verlangen, wenn eine der in § 52 Abs. 1 NDSG aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn Sie die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten verlangt haben.
Ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten oder auf Datenübertragbarkeit gibt es im Zusammenhang mit der Straftatenverhütung oder -verfolgung, einschließlich der damit zusammenhängenden Gefahrenabwehr, nicht.
echt auf Widerruf der Einwilligung: Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, können Sie diese jederzeit für den entsprechenden Zweck widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund der getätigten Einwilligung bleibt bis zum Eingang des Widerrufs unberührt (§ 33 Abs. 3 NDSG).
Ihnen steht zudem bei der Verarbeitung zu Zwecken der Straftatenverhütung und -verfolgung gemäß § 55 NDSG ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (Verlinkung zu:http://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/), zu.
Sie können sich mit Fragen und Beschwerden auch an den unter Ziffer 1.1 genannten Datenschutzbeauftragten im Landeskriminalamt Niedersachsen wenden.