Datenschutzerklärung:
Das Thema Datenschutz und Vertraulichkeit nehmen wir sehr ernst. Deshalb folgen wir den geltenden nationalen Datenschutzvorschriften. Wenn Du magst, lies Dir diese datenschutzrechtlichen Hinweise aufmerksam durch, bevor Du eine Meldung abgibst. Diese Datenschutzerklärung liest sich für Dich sicher etwas komisch. Das liegt daran, dass sie ganz bestimmt formuliert sein muss, damit die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Zweck des Hinweisgebersystems
Das Hinweisgebersystem (BKMS® System) dient dazu, Hinweise auf bestimmte Straftaten sowie Gesetzesverstöße und gravierende Gefährdungssituationen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auf einem sicheren und vertraulichen Weg entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
Verantwortliche Stelle und Datensicherheit
Die für den Datenschutz verantwortliche Stelle des Hinweisgebersystems ist die Evangelische Jugendhilfe Godesheim gGmbH, Venner Straße 20, 53177 Bonn. Das Hinweisgebersystem wird durch ein darauf spezialisiertes Unternehmen, der EQS Group GmbH, Bayreuther Str. 35, 10789 Berlin in Deutschland, im Namen der Ev. Jugendhilfe Godesheim (im Folgenden auch: „Unternehmen“) betrieben.
Personenbezogene Daten und Informationen, die in das Hinweisgebersystem eingegeben werden, werden in einer von der EQS Group GmbH betriebenen Datenbank in einem Hochsicherheitsrechenzentrum gespeichert. Die Einsichtnahme in die Daten ist nur der Ombudsfrau Susanne Eichhorn möglich. Die EQS Group GmbH und andere Dritte haben keinen Zugang zu den Daten. Dies wird in dem zertifizierten Verfahren durch umfassende technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet.
Alle Daten sind verschlüsselt und mehrstufig passwortgeschützt gespeichert, so dass der Zugang auf einen sehr engen Kreis ausdrücklich berechtigter Personen der Ev. Jugendhilfe Godesheim beschränkt ist.
Art der erhobenen personenbezogenen Daten
Die Nutzung des Hinweisgebersystems erfolgt auf freiwilliger Basis. Wenn Du über das Hinweisgebersystem eine Meldung abgibst, erheben wir folgende personenbezogene Daten und Informationen:
- Deinen Namen, sofern Du sagst, wie Du heißt,
- ob Du im Godesheim wohnst oder wie Du im Kontakt mit dem Godesheim stehst und
- gegebenenfalls Namen von Personen sowie sonstige personenbezogene Daten der Personen, die Du in Deiner Meldung nennst.
Vertrauliche Behandlung von Hinweisen
Eingehende Hinweise werden zu allererst von der Ombudsfrau Susanne Eichhorn entgegengenommen. Sie prüft den Sachverhalt und führt gegebenenfalls eine weitergehende fallbezogene Sachverhaltsaufklärung durch.
Im Rahmen der Bearbeitung einer Meldung oder im Rahmen einer Sonderuntersuchung kann es notwendig sein, Hinweise weiteren Mitarbeitenden der Ev. Jugendhilfe Godesheim weiterzugeben.
Wir achten stets darauf, dass die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Weitergabe von Hinweisen eingehalten werden.
Jede Person, die Zugang zu den Daten erhält, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Aufbewahrungsdauer von personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie es die Aufklärung und abschließende Beurteilung erfordert. Nach Abschluss der Hinweisbearbeitung werden diese Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
Nutzung des Hinweisgeberportals
Die Kommunikation zwischen Deinem Rechner und dem Hinweisgebersystem erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung (SSL). Die IP-Adresse Deines Rechners wird während der Nutzung des Hinweisgeberportals nicht gespeichert. Zur Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Deinem Rechner und dem BKMS® System wird ein Cookie auf Deinem Rechner gespeichert, das lediglich die Session-ID beinhaltet (sog. Null-Cookie). Das Cookie ist nur bis zum Ende Deiner Meldungsabgabe gültig und wird beim Schließen des Browsers ungültig.
Du hast die Möglichkeit, mit einem selbst gewählten Pseudonym / Benutzername und Passwort einen geschützten Postkasten im Hinweisgebersystem einzurichten. Auf diese Weise kannst Du dem zuständigen Mitarbeiter des Godesheims namentlich oder anonym und sicher Meldungen senden. Bei diesem System sind die Daten ausschließlich in dem Hinweisgebersystem gespeichert und dadurch besonders gesichert; es handelt sich nicht um eine gewöhnliche E-Mail-Kommunikation.
Hinweise zum Versand von Anhängen
Bei der Meldungsabgabe oder beim Versand einer Ergänzung hast Du die Möglichkeit, der Ombudsfrau Anhänge zu senden. Wenn Du anonym eine Meldung abgeben möchtest, beachte bitte den folgenden Sicherheitshinweis: Dateien können versteckte personen-bezogene Daten enthalten, die Deine Anonymität gefährden. Entferne diese Daten vor dem Versenden.Solltest Du diese Daten nicht entfernen können oder unsicher sein, kopiere den Anhang zu Deinem Meldungstext oder sende das gedruckte Dokument anonym unter Angabe der Referenznummer, die Du am Ende des Meldungsprozesses erhälst, an die in der Fußzeile aufgeführte Adresse.
Stand: Oktober 2020