Datenschutzhinweise
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen.
Datenschutz, Datensicherheit, Vertraulichkeit und Schutz der Identität sind Grundvoraussetzungen für eine wirksame Hinweisgebung. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der §§ 7 und 8 des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG).
Bitte lesen Sie sich diese datenschutzrechtlichen Hinweise aufmerksam durch, bevor Sie einen Hinweis bzw. eine Meldung abgeben.
Zweck des Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersystems und Rechtsgrundlagen
Das vom Rechnungshof eingesetzte interne Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersystem (BKMS® System) dient dazu, Hinweise auf Verstöße gegen Rechtsverletzungen in den in § 3 Abs. 3 und 4 HSchG genannten Bereichen im Rechnungshof auf einem sicheren und vertraulichen Weg entgegenzunehmen, zu bearbeiten und zu verwalten.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses internen Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersystems erfolgt im öffentlichen Interesse, Rechtsverletzungen zu verhindern und wenn nötig zu verfolgen und zu ahnden. Dazu gehört es, auch im eigenen Bereich Missstände aufzudecken und damit Schäden vom Rechnungshof, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und von allen, die seine Leistungen in Anspruch nehmen, abzuwenden. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist Artikel 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO in Verbindung mit § 8 HSchG.
Datenschutzrechtliche Rollenverteilung
Verantwortlicher im Sinn des Art. 4 Z 7 DSGVO für die Datenverarbeitung im internen Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersystem ist gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 HSchG der Rechnungshof.
Operativ wird das Web-basierte Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersystem durch ein darauf spezialisiertes Unternehmen, die EQS Group GmbH, Bayreuther Str. 35, 10789 Berlin, als Auftragsverarbeiter für den Rechnungshof betrieben.
Art der erhobenen personenbezogenen Daten
Die Nutzung des Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersystems erfolgt auf freiwilliger Basis. Wenn Sie über das Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersystem eine Meldung abgeben, erheben wir folgende personenbezogene Daten und Informationen:
- Ihren Namen, sofern Sie Ihre Identität offenlegen,
- ob Sie beim Rechnungshof beschäftigt sind oder waren, und
- gegebenenfalls Namen von Personen sowie sonstige personenbezogene Daten der Personen, die Sie in Ihrer Meldung nennen oder die von Folgemaßnahmen betroffen sind.
Vertrauliche Behandlung von Hinweisen
Eingehende Hinweise werden von einem engen Kreis ausdrücklich autorisierter und speziell geschulter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der internen Meldestelle im Rechnungshof entgegengenommen und stets vertraulich behandelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der internen Meldestelle prüfen den gemeldeten Sachverhalt und führen gegebenenfalls eine weitergehende fallbezogene Sachverhaltsaufklärung durch.
Im Rahmen der Bearbeitung eines Hinweises kann es notwendig sein, diesen an weitere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Rechnungshofes weiterzugeben. Jede Person, die Zugang zu den Daten erhält, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet und unterliegt den Verpflichtungen zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit insbesondere gemäß § 46 BDG 1979, § 5 VBG und des Datengeheimnisses gemäß § 6 DSG.
Schutz der Identität als Hinweisgeberin oder Hinweisgeber
Ihre Identität dürfte nur dann offengelegt werden, wenn eine Verwaltungsbehörde, ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft dies im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens, gerichtlichen Verfahrens oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens für unerlässlich und in der Abwägung zwischen der Gefährdung der Person der Hinweisgeberin bzw. des Hinweisgebers einerseits und der Stichhaltigkeit und Schwere der erhobenen Vorwürfe andererseits für verhältnismäßig hält. (§ 7 Abs. 3 HschG)
Betroffenenrechte
Nach geltendem Datenschutzrecht haben Sie und die im Hinweis genannten Personen grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Benachrichtigung von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Nicht mehr benötigte Daten werden unverzüglich gelöscht.
Die angeführten Betroffenenrechte sind solange eingeschränkt, soweit dies zum Schutz Ihrer Identität und zur Erreichung der Zwecke der Hinweisgebung erforderlich ist.
Aufbewahrungsdauer von personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden fünf Jahre ab ihrer letztmaligen Verarbeitung oder Übermittlung aufbewahrt, darüber hinaus nur so lange, als es zur Durchführung bereits eingeleiteter verwaltungsbehördlicher, gerichtlicher oder staatsanwaltschaftlicher Verfahren erforderlich ist. (§ 8 Abs. 11 HSchG)
Nutzung des Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersystems
Sie haben die Möglichkeit, mit einem selbst gewählten Pseudonym/ Benutzername und Passwort einen geschützten Postkasten im Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersystem einzurichten. Auf diese Weise können Sie der internen Meldestelle im Rechnungshof namentlich oder anonym und sicher Meldungen senden und in weiterer Folge auch mit dem Rechnungshof kommunizieren. Die Daten sind ausschließlich in dem Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersystem gespeichert und dadurch besonders gesichert; es handelt sich nicht um eine gewöhnliche E-Mail-Kommunikation.
Bitte verwenden Sie für Ihre Meldung kein technisches Endgerät, wie z.B. PC oder Smartphone, das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
Hinweise zum Versand von Anhängen
Bei der Meldungsabgabe oder beim Versand einer Ergänzung haben Sie die Möglichkeit, direkt über den Meldekanal Anhänge zu senden. Wenn Sie anonym eine Meldung abgeben möchten, beachten Sie bitte den folgenden Hinweis zum Versand von Anhängen: Denken Sie daran, dass Dateien versteckte personenbezogene Daten enthalten können, die Ihre Anonymität gefährden könnten. Stellen Sie daher sicher, dass die Dateien keine Sie (oder einen Dritten) betreffende unerwünschte personenbezogene Daten enthalten.
Datenschutzbeauftragte
Unsere Datenschutzbeauftragte sowie ihre Stellvertreter erreichen Sie unter E-Mail: datenschutz(AT)rechnungshof.gv.at