Datenschutzhinweise
Dem Arbeitsmarktservice ist der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ein besonderes Anliegen.
Für eine wirksame Hinweisgebung sind Datenschutz, Datensicherheit, Schutz der Identität und Vertraulichkeit Grundvoraussetzungen. Daher verarbeiten wir Ihre Daten nur nach den gesetzlichen Bestimmungen und Maßgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der §§ 7 und 8 des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG).
Bitte lesen Sie sich diese datenschutzrechtlichen Hinweise aufmerksam durch, bevor Sie einen Hinweis bzw. eine Meldung abgeben.
Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragte
Die für den Datenschutz verantwortliche Stelle des Hinweisgeber_innensystems ist:
Arbeitsmarktservice Österreich
Treustraße 35-43
1200 Wien
Österreich
Anfragen zum Datenschutz können an die Datenschutzorganisation des AMS, ams.datenschutz@ams.at gesendet werden.
Das Hinweisgeber_innensystem wird durch ein darauf spezialisiertes Unternehmen, der EQS Group GmbH, Karlstraße 47, D-80333 München in Bayern, in unserem Namen betrieben.
Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten und Informationen, die in das Hinweisgeber_innensystem eingegeben werden, werden in einer von der EQS Group GmbH betriebenen Datenbank in einem Hochsicherheitsrechenzentrum gespeichert. Die Einsichtnahme in die Daten ist nur unserer Organisation möglich. Die EQS Group GmbH und andere Dritte haben keinen Zugang zu den Daten. Dies wird in dem zertifizierten Verfahren durch umfassende technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet.
Alle Daten sind verschlüsselt und mehrstufig passwortgeschützt gespeichert und unterliegen einem Berechtigungskonzept, so dass der Zugang auf einen sehr engen Empfänger_innenkreis ausdrücklich autorisierter Personen beschränkt ist.
Zweck des Hinweisgeber_innensystems und Rechtsgrundlage
Das Hinweisgeber_innensystem (BKMS® System) dient dazu, Hinweise zu Rechtsverletzungen in den in § 3 HSchG genannten Bereichen sowie nach StGB im AMS auf einem sicheren und vertraulichen Weg entgegenzunehmen, zu bearbeiten und zu verwalten.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten soweit dies zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen notwendig ist. Darunter fallen insbesondere Meldungen von strafrechtlich relevanten Sachverhalten. (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)
Schließlich erfolgt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Organisation bzw. eines Dritten erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wir haben ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Prävention und Aufdeckung von Verstößen innerhalb der Organisation, zur Überprüfung der internen Prozesse auf ihre Rechtmäßigkeit und zur Wahrung der Integrität der Organisation.
Art der erhobenen personenbezogenen Daten
Die Nutzung des Hinweisgeber_innensystems erfolgt auf freiwilliger Basis. Wenn Sie über das Hinweisgeber_innensystem eine Meldung abgeben, erheben wir folgende personenbezogene Daten und Informationen:
- Ihren Namen, sofern Sie Ihre Identität offenlegen,
- ob Sie bei unserer Organisation beschäftigt sind oder waren, sofern Sie dies bekannt gegeben haben und
- gegebenenfalls Namen von Personen sowie sonstige personenbezogene Daten der Personen, die Sie in Ihrer Meldung nennen oder von Folgemaßnahmen betroffen sind.
Vertrauliche Behandlung von Hinweisen
Eingehende Hinweise werden von einem engen Kreis ausdrücklich autorisierter und speziell geschulter Mitarbeiter_innen der internen Meldestelle des AMS entgegengenommen und stets vertraulich behandelt. Diese prüft den Sachverhalt und führt gegebenenfalls eine weitergehende fallbezogene Sachverhaltsaufklärung durch.
Im Rahmen der Bearbeitung eines Hinweises oder im Rahmen einer Sonderuntersuchung kann es notwendig sein, Hinweise weiteren Mitarbeiter_innen des AMS weiterzugeben. Gegebenenfalls müssen wir die Informationen Ihres Hinweises an die zuständige Behörde weitergeben. Jede Person, die Zugang zu den Daten erhält, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Ihre Identität als Hinweisgeber_in wird geschützt und darf nur offengelegt werden, wenn eine Verwaltungsbehörde, ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft dies im Rahmen eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens für unerlässlich und im Hinblick auf eine Gefährdung der Person der Hinweisgeber_in oder im Hinblick auf die Stichhaltigkeit und Schwere der erhobenen Vorwürfe für verhältnismäßig hält. (§ 7 Abs. 3 HSchG)
Betroffenenrechte
Nach geltendem Datenschutzrecht haben Sie und die im Hinweis genannten Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Wird das Widerspruchsrecht in Anspruch genommen, prüfen wir umgehend, inwieweit die gespeicherten Daten für die Bearbeitung eines Hinweises noch erforderlich sind. Nicht mehr benötigte Daten werden unverzüglich gelöscht.
Die angeführten Betroffenenrechte sind solange eingeschränkt, soweit dies zum Schutz Ihrer Identität und zur Erreichung der Zwecke der Hinweisgebung erforderlich ist.
Personenbezogene Daten werden fünf Jahre ab ihrer letztmaligen Verarbeitung oder Übermittlung aufbewahrt, darüber hinaus nur so lange, als es zur Durchführung bereits eingeleiteter verwaltungsbehördlicher, gerichtlicher oder staatsanwaltschaftlicher Verfahren erforderlich ist. (§ 8 Abs. 11 HSchG)
Nutzung des Hinweisgeber_innensystems
Die Kommunikation zwischen Ihrem Rechner und dem Hinweisgeber_innensystem erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung (SSL). Die IP-Adresse Ihres Rechners wird während der Nutzung des Hinweisgeber_innensystems nicht gespeichert. Zur Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Ihrem Rechner und dem BKMS® System wird ein Cookie auf Ihrem Rechner gespeichert, das lediglich die Session-ID beinhaltet (sog. Session-Cookie). Das Cookie ist nur bis zum Ende Ihrer Session gültig und wird beim Schließen des Browsers ungültig.
Sie haben die Möglichkeit, mit einem selbst gewählten Pseudonym/Benutzer_innenname und Passwort einen geschützten Postkasten im Hinweisgeber_innensystem einzurichten. Auf diese Weise können Sie der internen Meldestelle im AMS namentlich oder anonym und sicher Meldungen senden. Bei diesem System sind die Daten ausschließlich in dem Hinweisgeber_innensystem gespeichert und dadurch besonders gesichert; es handelt sich nicht um eine gewöhnliche E-Mail-Kommunikation.
Hinweise zum Versand von Anhängen
Bei der Meldungsabgabe oder beim Versand einer Ergänzung haben Sie die Möglichkeit direkt über den Meldekanal Anhänge zu senden. Wenn Sie anonym eine Meldung abgeben möchten, beachten Sie bitte den folgenden Hinweis zum Versand von Anhängen: Dateien können versteckte personenbezogene Daten enthalten, die Ihre Anonymität gefährden könnten. Sollten Sie diese Daten nicht entfernen können oder unsicher sein, kopieren Sie den Text Ihres Anhangs zu Ihrem Meldungstext. Stellen Sie sicher, dass die Dateien keine Sie (oder einen Dritten) betreffende unerwünschte personenbezogenen Daten enthalten.
Weitere Informationen
Eine Zusammenfassung dieser Information finden Sie auch auf unserer Informationsseite für Datenverarbeitungen des AMS, https://www.ams.at/datenverarbeitungen.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und insbesondere der Datenschutzorganisation des AMS finden Sie auf unserer Allgemeinen Datenschutzinformationsseite unter https://www.ams.at/datenschutz.