GEA Group AG

Hinweisgebersystem

Die GEA Group bekennt sich zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung. Vor diesem Hintergrund genießen Integrität und gesetzeskonformes Verhalten bei der GEA höchste Priorität. Um mögliche Schäden für das Unternehmen, seine Mitarbeiter, Geschäftspartner, Aktionäre und andere Stakeholder abwenden zu können, ist GEA daran interessiert, von schwerwiegenden Verstößen gegen Gesetze oder interne Richtlinien im Unternehmen frühzeitig Kenntnis zu erlangen. Dabei legt GEA auf eine offene Unternehmenskultur Wert. Sie sollten sich daher grundsätzlich mit Ihren Bedenken zuerst vertrauensvoll an die zuständigen Anlaufstellen im Unternehmen wenden.

Wenn Sie diese Wege nicht nutzen möchten, bietet GEA Ihnen mit diesem Hinweisgeberportal die Möglichkeit, uns direkt online auf derartige schwerwiegende Verstöße aufmerksam zu machen.

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem keine allgemeine Beschwerdeplattform ist. Daher enthält es nur ausgewählte Meldekategorien, die ein erhebliches Risiko für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und alle sonstigen Stakeholder darstellen. Hierzu zählen die Bereiche Korruption, Betrug und Untreue, Geldwäsche, Verstöße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, Exportkontrollvorschriften, den Datenschutz sowie die Bilanzierungsvorschriften. Ebenso sieht sich GEA als Arbeitgeber in der Verantwortung, wenn gegen die Codes of Conduct — Grundsätze sozialer Verantwortung — verstoßen wird. Diese Fälle machen daher eine eigene Meldekategorie aus.

Ihre Meldung über dieses Portal wird durch ein von der GEA Infrastruktur unabhängiges, externes System der EQS Group GmbH, Deutschland, erfasst. Nur ein sehr beschränkter Kreis an Mitarbeitern aus den Bereichen Compliance, interne Revision und Personal hat für sein jeweiliges Themengebiet Zugang zu Ihrer Meldung und ist für die weitere vertrauliche Bearbeitung verantwortlich.

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Meldungen auch anonym über dieses Meldesystem abzugeben. Bitte machen Sie hiervon nur in Ausnahmefällen Gebrauch, insbesondere wenn Sie schwerwiegende Nachteile persönlicher oder beruflicher Natur befürchten. Wegen unterschiedlicher datenschutzrechtlicher Regelungen oder laufender Abstimmungsverfahren mit Behörden oder Mitarbeitervertretungen kann es sein, dass das Hinweisgebersystem in manchen Ländern (z.B. in Frankreich) erst zu einem späteren Zeitpunkt zugänglich oder nur eingeschränkt und auch nicht anonym nutzbar ist.

Bitte bedenken Sie, dass falsche Verdächtigungen für die Betroffenen schwerwiegende Konsequenzen haben können. Wir bitten Sie daher nachdrücklich, das Hinweisgeberportal verantwortungsvoll zu nutzen und nur solche Informationen weiterzugeben, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind. Wissentlich falsch abgegebene Hinweise können mit straf- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden.

Wir danken Ihnen für Ihre Meldung und die Unterstützung.

Welche Meldungen können im Hinweisgeberportal abgegeben werden?
Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich einen Postkasten ein?
Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?