G+D und Veridos Compliance Management

Das Giesecke+Devrient Hinweisgebersystem

Unser Handeln gegenüber Kollegen, Geschäftspartnern, Anteilseignern und der Öffentlichkeit ist von Integrität und Verantwortung geprägt. G+D sowie Veridos tolerieren keine Verstöße gegen geltendes Recht, interne Regeln oder den Verhaltenskodex.

Das Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit, konkrete Anhaltspunkte zu Compliance-Verstößen zu berichten. Ihr Hinweis hilft uns, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner zu reduzieren.

Die Möglichkeit Hinweise abzugeben steht allen Mitarbeitern sowie Dritten (Kunden, Lieferanten etc.) zur Verfügung.

Im System geht es insbesondere um Ihre Hinweise auf Straftaten sowie schwerwiegende Verstöße in den Bereichen:

  • Korruption
  • Betrug/ Untreue/ Unterschlagung
  • Verstöße gegen Datenschutzrecht
  • Kartelle/ Unlauterer Wettbewerb
  • Verstöße gegen Sicherheits- oder IT-Sicherheitsthemen
  • Steuern und Zölle
  • Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften
  • Menschenrechte
  • Sonstige schwerwiegende Verstöße

Sie entscheiden selbst, an welchen Unternehmensbereich des G+D Konzerns Sie den Hinweis adressieren wollen: an das G+D Corporate Center, die G+D Currency Technology, die G+D Mobile Security (TCD Business), die G+D ePayments, die G+D advance52, die G+D Group Services oder die Veridos.

Das System wird von dem unabhängigen Betreiber EQS Group GmbH zur Verfügung gestellt und technisch betreut. Die Datenspeicherung erfolgt ausschließlich in Deutschland auf besonders geschützten Servern der EQS Group GmbH. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch G+D beziehungsweise Veridos.

Die von Ihnen gespeicherten Informationen werden vertraulich behandelt und an die für die weitere Bearbeitung zuständigen Stellen gegeben. Wir möchten Sie ermutigen, Ihren Namen zu nennen.

Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner sowie behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen übermitteln, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen ist in vielen Ländern strafbar. Hinweise, die Sie nach bestem Wissen übermitteln, werden unsererseits keine negativen Auswirkungen haben.

Bitte beachten Sie: Das Hinweisgebersystem ist kein Notfallservice und keine Beschwerdestelle für ungerechte Behandlung. Bagatellen oder bewusste Falschbeschuldigungen werden von G+D und Veridos ausdrücklich und nachhaltig zurückgewiesen.

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Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG