Munich Re

Wichtig! Diese Plattform wurde deaktiviert. Ab dem 29. Juni 2023 sollte jede Person, die uns einen Hinweis zusenden möchte, das neue Meldeportal nutzen:

https://www.bkms-system.com/munichre

In Bezug auf bereits eingereichten Meldungen, die noch bearbeitet werden, ist zu beachten, dass die Postfächer auch nach dem 29. Juni 2023 aktiv bleiben.

Die Einhaltung von Recht und Gesetz:ein zentraler Aspekt unseres Geschäfts

Für Munich Re ist ein auf Verantwortung und nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtetes Handeln die Grundlage jedes Geschäfts. Dabei legen wir großen Wert auf das Vertrauen unserer Kunden, Anleger und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit. Die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und interner Regelungen ist dabei von zentraler Bedeutung.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden und von Munich Re mögliche Schäden abzuwenden, sind wir daran interessiert, von Compliance-Verstößen Kenntnis zu erlangen. Da uns eine offene und vertrauensvolle Unternehmenskultur sehr wichtig ist, sollten sich Mitarbeiter bei Kenntnis oder Verdacht von compliance-relevanten Sachverhalten zunächst an ihren Vorgesetzten, die Personalabteilung oder den lokalen Compliance Officer wenden.

Soweit der Schutz personenbezogener Daten betroffen ist, steht auch der zur Verschwiegenheit verpflichtete Datenschutzbeauftragte am Standort München zur Verfügung.

Für den Fall, dass ein direkter Hinweis nicht möglich oder sinnvoll ist, bietet Munich Re seinen Mitarbeitern, aber auch seinen Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern ein gesichertes Hinweisgeberportal an, um auf mögliche Compliance-Verstöße hinzuweisen. Auf diesem Weg können entsprechende Hinweise weltweit und rund um die Uhr abgegeben werden – sicher und vertraulich. Ein abgegebener Hinweis wird an Group Compliance in München weitergeleitet, das für die weitere Bearbeitung verantwortlich ist. Auch hier hat Vertraulichkeit oberste Priorität.

Das Hinweisgeberportal soll der Erkennung und Vermeidung von erheblichen Risiken für das Unternehmen dienen. Aus diesem Grund werden hier nur Hinweise entgegengenommen und bearbeitet, die sich auf einen Rechtsverstoß, insbesondere aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität (z.B. Korruptionsstraftaten, Geldwäsche), des Kartellrechts, des Versicherungsaufsichtsrechts, des Marktmissbrauchsrechts und des Datenschutzes, oder auf einen schwerwiegenden Verstoß gegen damit im Zusammenhang stehende interne Regelungen beziehen.

Das Verdächtigen einer anderen Person kann für diese zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Das Hinweisgeberportal ist daher verantwortungsvoll zu nutzen. Ein Hinweisgeber wird angehalten, nur solche Informationen weiterzugeben, von deren Richtigkeit der Hinweisgeber nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt ist. Wissentlich falsch abgegebene Hinweise können mit straf- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden.

Wir schätzen die offene Kommunikation mit unseren Kunden und Mitarbeitern und möchten Sie daher ermutigen, Ihren Hinweis unter Nennung Ihres Namens abzugeben. Sollten Sie dennoch anonym bleiben wollen, so achten Sie bitte darauf, dass Ihre Daten keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.

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