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Speak up. We care.
Unsere Marken stehen für Vertrauen und höchsten Qualitätsanspruch. Die Beachtung gesetzlicher und kaufmännischer Regeln ist fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur und Basis des Vertrauens, das uns Kunden, Konsumenten und Mitarbeiter täglich entgegenbringen.
„Our business culture and behavior as a company is based on our four Core Values - Care, Trust, Simplicity, and Courage. These values guide us and represent the way we do business in a compliant way following high ethical standards.
The BKMS® platform is designed to ensure that our work continues to be based on these ethical principles. The Executive Board encourages you to speak up about misconduct that you feel needs to be addressed and to make use of the platform or any other reporting channel you feel comfortable with.“
Um die Integrität von Beiersdorf zu wahren und mögliche Reputationsschäden für die Marken abzuwenden, ist Beiersdorf daran interessiert, von Compliance-Verstößen Kenntnis zu erlangen.
Das gesicherte Hinweisgeberportal (BKMS® System) steht unseren Mitarbeitern zur Verfügung und ist gedacht für Hinweise zu
- Manipulationen in der Rechnungslegung und im internen Reporting
- Korruption
- Betrug / Untreue / Unterschlagung im Finanz- und / oder Rechnungswesen
- Kartellrechtsverstöße
- Sonstige
Bitte beachten Sie: Das französische Hinweisgeberportal ist ausschließlich für Mitarbeiter der französischen Tochtergesellschaften der Beiersdorf Gruppe eingerichtet und ist nicht für Notrufe gedacht. Bei unmittelbarer Gefahr für Personen wenden Sie sich bitte an die öffentlichen Notrufe.
Als Hinweisgeber können Sie über das Portal weltweit und rund um die Uhr Hinweise abgeben. Beiersdorf empfiehlt, Hinweise nicht anonym zu melden, sondern die Identität offenzulegen, um die Sachverhaltsaufklärung zu erleichtern. Falls Sie jedoch Ihren Namen nicht nennen möchten, können Sie Hinweise auch anonym abgeben. Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, wird Ihre Anonymität durch das Hinweisgeberportal (BKMS® System) technisch geschützt. Ihr Hinweis geht bei den Funktionen Corporate Auditing und Corporate Compliance Management ein.
Wir sind grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, die beschuldigten Personen darüber zu informieren, dass wir einen Hinweis über sie erhalten haben, sobald diese Information die Weiterverfolgung des Hinweises nicht mehr gefährdet. Sofern einstweilige Maßnahmen notwendig sind, um die Vernichtung von Beweisen in Zusammenhang mit dem Hinweis zu verhindern, werden die beschuldigten Personen erst im Anschluss an die Durchführung dieser Maßnahmen informiert. Ihre Identität als Hinweisgeber wird dabei - soweit rechtlich zulässig - nicht offenbart.
Nutzen Sie das Hinweisgeberportal verantwortungsvoll. Geben Sie nur solche Informationen weiter, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind. Ihre Beschreibung des Sachverhaltes sollte so detailliert und objektiv wie möglich sein. Hinweise, die irrelevante und missbräuchliche Stellungnahmen enthalten, finden keine Berücksichtigung.
Die Nutzung des Hinweisgebersystems ist optional und ergänzt die bereits bestehenden Meldewege. Bereits bestehende Meldewege für Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße bleiben natürlich weiterhin erhalten.