MAN Truck & Bus SE

MAN SE

Compliance – Speak up!

MAN möchte durch Leistung und Qualität überzeugen und so das Vertrauen von Mitarbeitern, Anteilseignern und Geschäftspartnern in die MAN Gruppe stärken. Vor diesem Hintergrund genießen Integrität und gesetzeskonformes Verhalten bei MAN höchste Priorität.

Um die Integrität von MAN zu bewahren und mögliche Schäden abwenden zu können, ist MAN daran interessiert, von Compliance-Verstößen Kenntnis zu erlangen. Da MAN auf eine offene Unternehmenskultur Wert legt, wird jeder Mitarbeiter und externe Dritte ermutigt, sich bei Kenntnis von Compliance-Risiken vertrauensvoll an Anlaufstellen im Unternehmen zu wenden, wie z.B. Vorgesetzte, Personalabteilung oder den lokalen Compliance Officer.

Darüber hinaus bietet MAN seinen Mitarbeitern, aber auch seinen Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern ein gesichertes Hinweisgeberportal an, um auf mögliche schwerwiegende Compliance-Verstöße hinzuweisen. Auf diesem Weg können entsprechende Hinweise weltweit und rund um die Uhr abgegeben werden – sicher und vertraulich. Ein abgegebener Hinweis wird an die Compliance Abteilung der MAN SE weitergeleitet, die für die weitere vertrauliche Bearbeitung verantwortlich ist.

Das Hinweisgeberportal dient der Erkennung und Vermeidung von erheblichen Risiken für das Unternehmen. Aus diesem Grund werden hier nur Hinweise entgegen genommen und bearbeitet, die sich auf schwerwiegende Compliance-Verstöße beziehen, insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität (z.B. Korruptionsstraftaten), des Kartellrechts und des Datenschutzes.

Das Verdächtigen einer anderen Person kann für diese zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Das Hinweisgeberportal ist daher verantwortungsvoll zu nutzen. Ein Hinweisgeber wird angehalten, nur solche Informationen weiterzugeben, von deren Richtigkeit der Hinweisgeber nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt ist. Wissentlich falsch abgegebene Hinweise können mit straf- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden.

Der einfacheren Lesbarkeit dienend wird in diesem Portal auf die Ausformulierung von Begriffen wie z.B. „Mitarbeiterinnen“ und „Mitarbeiter“ verzichtet und der Begriff „Mitarbeiter“ synonym verwendet. Eine Diskriminierung ist damit in keiner Weise beabsichtigt.

Wie kann ich mit meinem Hinweis helfen?
Welche Hinweise kann ich im Hinweisgeberportal abgeben?
Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich einen Postkasten ein?
Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?