Diese Anwendung ist nicht Teil des Berenberg-Intranets.

Berenberg Bank

Gemeinsam Rechte schützen und Missstände aufdecken

Berenberg blickt voller Stolz auf eine über 430-jährige Geschäftstätigkeit zurück. Als zweitälteste Bank der Welt zählen wir heute zu den führenden Privatbanken in Europa. Eine solche Historie kann nur entstehen, wenn man lang angelegte und vertrauensvolle Beziehungen zu Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Lieferanten und anderen Stakeholdern aufbaut und pflegt.

Voraussetzung dafür ist eine faire und verantwortungsvolle Zusammenarbeit. Dazu gehört, die Rechte aller Beteiligten gleichsam zu achten, Missstände bereits im Verdachtsstadium konsequent zu benennen und zu beheben.

Über dieses Hinweisgeberportal können kritische Themen u.a. im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ohne Sorge vor Repressalien benannt werden. Hinweise können über dieses System sowohl offen als auch anonym abgegeben werden. Alle Hinweise werden strikt vertraulich behandelt.

Zu den Sachverhalten, die gemeldet werden können, gehören unter anderem (i) Wirtschaftskriminalität (z.B. Betrug, Korruption, Unterschlagung), (ii) Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften und/oder gegen das interne Regelwerk von Berenberg, (iii) jegliche Form von Diskriminierung und Belästigung sowie (iv) Verstöße gegen Menschenrechte und Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Berenberg-Mitarbeiter sollten sich grundsätzlich mit ihren Bedenken zuerst an ihre Führungskraft wenden. Wenn sie jedoch Vorbehalte haben, diesen direkten Kontakt zu suchen, oder wenn sie ihr Anliegen bereits mit ihrer Führungskraft besprochen haben, dies aber ohne Wirkung geblieben ist, ist dieses Hinweisgeberportal ein geeigneter Weg, um dem Anliegen Aufmerksamkeit zu verschaffen.

Mitarbeiter, die in gutem Glauben ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten melden, haben keine negativen Folgen zu befürchten. „In gutem Glauben“ bedeutet, dass der Mitarbeiter überzeugt ist, dass seine Darstellung der Wahrheit entspricht, unabhängig davon, ob eine spätere Untersuchung diese Darstellung bestätigt oder nicht.

Dieses System darf nicht dazu verwendet werden, bewusst falsche bzw. verleumderische Hinweise oder Informationen abzugeben.

Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten von Berenberg sowie deren Mitarbeiter und sonstige Dritte haben ebenfalls die Möglichkeit, Informationen – auch anonym – über das Hinweisgebersystem zu melden, wenn ihnen ein potenzieller Verstoß bekannt wird.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Portal auf die gleichzeitige Verwendung mehrgeschlechtlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für jegliches Geschlecht.

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