Diese Anwendung ist nicht Teil der Deutsche Bank-Websites oder Deutsche Bank-Intranets.

Deutsche Bank AG II

Weiterleitung einer Meldung an eine andere Person

Die folgenden Seiten sind für Führungskräfte und andere Vertreter der Geschäftsleitung der Deutschen Bank bestimmt, denen ein möglicher Verstoß gemeldet wird. Sie sind verpflichtet, Meldungen über mögliche Verstöße gemäß dem in der Raising Concerns (including Whistleblowing) Policy erläuterten Verfahren an die Zentralfunktion weiterzuleiten. Mit der Dokumentation der Meldung in diesem System kommen Sie Ihrer diesbezüglichen Verpflichtung nach. Sofern Sie es jedoch unterlassen, eine Meldung in geeigneter Weise weiterzuleiten, kann dies – wie im Verhaltenskodex erläutert – Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach den örtlichen Rechtsvorschriften zur Folge haben.
Bitte prüfen Sie auch, ob Sie darüber hinaus nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften zur Geldwäschebekämpfung oder bei einem vermuteten Marktmissbrauch/Insiderhandel verpflichtet sind, einen bestehenden Verdacht an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden.

Anonymität

Sie können die Meldung nicht anonym weiterleiten, da die Bearbeiter Sie gegebenenfalls bei weiteren Fragen kontaktieren müssen.

Meldung

Dokumentieren Sie alle Informationen, die Sie vom Hinweisgeber erhalten haben, im System. Sobald Sie die Meldung weitergeleitet haben, liegt die Verantwortung für die Einleitung einer Untersuchung der Angelegenheit bei der zentralen Whistleblowing-Funktion. Bitte versuchen Sie nicht, die Angelegenheit selbst zu untersuchen.

Aufbewahrung von Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die Sie erhalten und Ihre Reaktion hierauf (insbesondere in E-Mails) gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt offenbart werden müssen (z. B. gegenüber internen oder externen Stakeholdern oder im Kontext eines gerichtlichen Verfahrens).
Kennzeichnen Sie Ihre Dokumente als vertraulich. Sofern Sie nähere Informationen zu einem möglichen Verstoß weiterleiten, dürfen Sie die Identität des Hinweisgebers außerhalb dieses Meldesystems nicht offenbaren.

Verbot von Vergeltungsmaßnahmen

Sofern Ihnen ein möglicher Verstoß gemeldet wird, dürfen Sie keine Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber ergreifen. Vergeltungsmaßnahmen sind von der Deutschen Bank verboten und können entsprechend den örtlich geltenden Rechtsvorschriften Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses bzw. Dienstleistungsvertrages zur Folge haben.