Datenschutzhinweis
Das Thema Datenschutz und Vertraulichkeit nehmen wir sehr ernst und folgen den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie geltenden nationalen Datenschutzvorschriften. Bitte lesen Sie sich diese datenschutzrechtlichen Hinweise aufmerksam durch, bevor Sie eine Meldung abgeben.
Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Bundesminister für Inneres
Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)
Hinweisgeberstelle
Herrengasse 7
1010 Wien
Telefon +43 53 126-906899
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
Herrengasse 7, 1010 Wien
E-Mail: bmi-datenschutzbeauftragter@bmi.gv.at
Das Hinweisgebersystem wird durch ein darauf spezialisiertes Unternehmen, der EQS Group GmbH, Bayreuther Str. 35, 10789 Berlin in Deutschland, in unserem Namen betrieben.
Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten und Informationen, die in das Hinweisgebersystem eingegeben werden, werden in einer von der EQS Group GmbH betriebenen Datenbank in einem Hochsicherheitsrechenzentrum gespeichert. Die Einsichtnahme in die Daten ist nur unserer Organisation möglich. Die EQS Group GmbH und andere Dritte haben keinen Zugang zu den Daten. Dies wird in dem zertifizierten Verfahren durch umfassende technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet.
Alle Daten sind verschlüsselt und mehrstufig passwortgeschützt gespeichert und unterliegen einem Berechtigungskonzept, so dass der Zugang auf einen sehr engen Empfängerkreis ausdrücklich autorisierter Personen beschränkt ist.
Zweck des Hinweisgebersystems und Rechtsgrundlage
Das Hinweisgebersystem (BKMS® System) dient dazu, Hinweise auf Rechtsverstöße auf einem sicheren und vertraulichen Weg entgegenzunehmen, zu bearbeiten und zu verwalten. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen notwendig ist. Darunter fallen insbesondere Meldungen von straf-, wettbewerbs- und arbeitsrechtlich relevanten Sachverhalten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
Die Rechtsgrundlage der von uns im Rahmen der Verwendung des vorliegenden Hinweisgebersystems ist, so nicht anders angegeben, das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) und der dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung dadurch erwachsene gesetzliche Auftrag.
Mit der Nutzung des Hinweisgebersystems stimmen Sie der Datenverarbeitung im Sinne dieser Erklärung zu.
Art der erhobenen personenbezogenen Daten
Die Nutzung des Hinweisgebersystems erfolgt auf freiwilliger Basis. Wenn Sie über das Hinweisgebersystem eine Meldung abgeben, erheben wir folgende personenbezogene Daten und Informationen:
- Ihren Namen, sowie sonstige personenbezogene Daten, sofern Sie diese offenlegen,
- Ihre berufliche Beziehung zur betroffenen Organisation und
- gegebenenfalls Namen von Personen sowie sonstige personenbezogene Daten der Personen, die Sie in Ihrer Meldung nennen.
Vertrauliche Behandlung von Hinweisen
Eingehende Hinweise werden von einem engen Kreis ausdrücklich autorisierter und speziell geschulter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hinweisgebermeldestelle entgegengenommen und stets vertraulich behandelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hinweisgebermeldestelleprüfen den Sachverhalt und führen gegebenenfalls eine weitergehende fallbezogene Sachverhaltsaufklärung durch.
Im Rahmen der Bearbeitung einer Meldung oder im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens kann es notwendig sein, Hinweise weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Organisationweiterzugeben. Es kann sich im Zuge der Bearbeitung eines Hinweises auch die Zuständigkeit einer anderen Behörde ergeben. In diesem Fall erfolgt die Weiterleitung des Hinweises an die zuständige Behörde. Von einer solchen Weiterleitung werden Sie, sollten Sie uns eine Kontaktmöglichkeit zur Verfügung gestellt haben, im Vorfeld informiert. Wir achten stets darauf, dass die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Weitergabe von Hinweisen eingehalten werden.
Jede Person, die Zugang zu den Daten erhält, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Sollte ein strafrechtliches oder sonstiges behördliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, können die in solchen Verfahren geltenden Verfahrensvorschriften (z.B. Akteneinsicht beschuldigter Personen) zu einer von dieser Datenschutzerklärung abweichenden Behandlung Ihrer Meldung und der damit verbundenen personenbezogenen Daten kommen. Hierauf hat das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung keinen Einfluss.
Information der beschuldigten Person
Wir sind grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, die beschuldigten Personen darüber zu informieren, dass wir einen Hinweis über sie erhalten haben, sobald diese Information die Weiterverfolgung des Hinweises nicht mehr gefährdet. Ihre Identität als Hinweisgeber oder Hinweisgeberin wird dabei – soweit rechtlich zulässig – nicht offenbart.
Betroffenenrechte gem Art 12 bis 22 DSGVO
Nach dem europäischen Datenschutzrecht haben Sie und die im Hinweis genannten Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Wird das Widerspruchsrecht in Anspruch genommen, prüfen wir umgehend, inwieweit die gespeicherten Daten für die Bearbeitung eines Hinweises noch erforderlich sind. Nicht mehr benötigte Daten werden unverzüglich gelöscht. Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde, erreichbar unter https://www.dsb.gv.at/.
Aufbewahrungsdauer von personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie es die Aufklärung und abschließende Beurteilung des Hinweises erfordern oder ein berechtigtes Interesse der Organisation besteht oder dies aufgrund eines Gesetzes erforderlich ist. Nach Abschluss der Hinweisbearbeitung werden diese Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
Nutzung des Hinweisgeberportals
Die Kommunikation zwischen Ihrem Rechner und dem Hinweisgebersystem erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung (SSL). Die IP-Adresse Ihres Rechners wird während der Nutzung des Hinweisgeberportals nicht gespeichert. Zur Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Ihrem Rechner und dem BKMS® System wird ein Cookie auf Ihrem Rechner gespeichert, das lediglich die Session-ID beinhaltet (sog. Session-Cookie). Das Cookie ist nur bis zum Ende Ihrer Session gültig und wird beim Schließen des Browsers ungültig.
Sie haben die Möglichkeit, mit einem selbst gewählten Pseudonym/ Benutzername und Passwort einen geschützten Postkasten im Hinweisgebersystem einzurichten. Auf diese Weise können Sie Mitteilungen sicher – entweder namentlich oder anonym – an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter senden. Bei diesem System sind die Daten ausschließlich in dem Hinweisgebersystem gespeichert und dadurch besonders gesichert; es handelt sich nicht um eine gewöhnliche E-Mail-Kommunikation.
Hinweise zum Versand von Anhängen
Bei der Meldungsabgabe oder beim Versand einer Ergänzung haben Sie die Möglichkeit, dem zuständigen Mitarbeiter bzw der zuständigen Mitarbeiterin Anhänge zu senden. Wenn Sie anonym eine Meldung abgeben möchten, beachten Sie bitte den folgenden Sicherheitshinweis: Dateien können versteckte personenbezogene Daten enthalten, die Ihre Anonymität gefährden. Entfernen Sie diese Daten vor dem Versenden. Sollten Sie diese Daten nicht entfernen können oder unsicher sein, kopieren Sie den Text Ihres Anhangs zu Ihrem Meldungstext oder senden Sie das gedruckte Dokument anonym unter Angabe der Referenznummer, die Sie am Ende des Meldungsprozesses erhalten, an die in der Fußzeile aufgeführte Adresse.
Im Übrigen finden, neben den Bestimmungen der DSGVO, die datenschutzrechtlichen Vorgaben des HSchG Anwendung.
Stand: August 2023