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Prävention von Wirtschaftskriminalität und gesetzlich/ regulatorischen sowie internen Regelverstößen – helfen Sie mit!
Die Schäden aus wirtschaftskriminellen Handlungen (zum Beispiel Betrug, Diebstahl, Untreue, Korruption) und anderem internem bzw. gesetzlich/ regulatorischem Fehlverhalten nehmen stetig zu. Neben unmittelbaren materiellen Verlusten können aber auch Reputationsverluste im Extremfall die Existenz eines Unternehmens gefährden.
Die Commerzbank setzt sich mit Nachdruck für die Bekämpfung von Regelverletzungen ein, sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft. Zur Prävention und Aufklärung solchen Fehlverhaltens möchten wir Sie ermutigen, diese Themen über unser Hinweisgebersystem zu melden. Wir verstehen jedoch, dass es Umstände gibt, unter denen Sie sich dabei nicht ganz wohl fühlen. In einer Vielzahl von Fällen haben Hinweise von Mitarbeitern, Kunden oder Dritten jedoch zur Aufdeckung und Verfolgung von entsprechendem Fehlverhalten geführt.
Daher hat sich die Commerzbank entschlossen, die bisherigen Kommunikationswege, beispielsweise über Vorgesetzte, die interne Revision oder Compliance, um ein elektronisches Hinweisgebersystem zu ergänzen. Natürlich können Sie auch weiterhin Ihre Hinweise per Brief oder Fax an die unten genannte Adresse richten. Daneben besteht auch die Möglichkeit Ihre Informationen direkt an die lokale Aufsichtsbehörde Financial Conduct Authority, über deren Whistleblowing Plattform, zu senden.
Beim BKMS® System (Business Keeper Monitoring System) handelt es sich um eine internetbasierte Anwendung, die es Mitarbeitern, Kunden und Dritten ermöglicht, namentlich oder unter Wahrung ihrer Anonymität wirtschaftskriminelle Straftaten und gesetzwidriges / unternehmensschädigendes Fehlverhalten – zulasten, aber auch zugunsten der Bank –zu melden.
Das BKMS® System bietet die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten. Dies erleichtert die Klärung Ihrer Beobachtungen und die spätere Kommunikation mit Ihnen. Hierbei können Sie weiterhin anonym bleiben, wenn Sie dies wünschen. Ihre Hinweise werden vertraulich behandelt.
Die Commerzbank hat das BKMS® System zur Anzeige von wirtschaftskriminellen Handlungen sowie für Hinweise auf Verstöße gegen gesetzlich/ regulatorische sowie interne Anforderungen eingerichtet. Anliegen, die außerhalb dieser Themenschwerpunkte liegen, sollten über andere Kontaktwege adressiert werden. Das BKMS® System ist kein Notfall-System (siehe auch „Welche Meldungen sollen über das System abgegeben werden?“).
Für die Commerzbank ist der Schutz des Hinweisgebers sowohl im BKMS®-Hinweisgebersystem als auch im gesamten Bearbeitungsprozess ein wichtiger Baustein im Rahmen ihrer Integritätskultur. Bei allen Meldungen gehen wir davon aus, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden.
Die Commerzbank AG wird die Benachteiligung von Personen, die ein Fehlverhalten gemeldet haben, nicht tolerieren. Verhalten dieser Art kann mögliche disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
Bitte beachten Sie, dass Sie über das BKMS®-Portal auf dieser Internetseite nur Meldungen für die unten genannte Einheit der Commerzbank Gruppe abgeben können. Für Meldungen, die andere Konzerngesellschaften, Töchter oder ausländische Standorte der Commerzbank betreffen, nutzen Sie bitte das entsprechende BKMS®-Portal auf der jeweiligen Internetseite der Einheit oder den jeweiligen Link auf der Übersichtsseite des Commerzbank Konzerns.