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Prävention von Wirtschaftskriminalität und gesetzlich/ regulatorischen sowie internen Regelverstößen– helfen Sie mit!
Die Schäden aus wirtschaftskriminellen Handlungen (zum Beispiel Betrug, Diebstahl, Untreue, Korruption) und anderem internem bzw. gesetzlich/ regulatorischem Fehlverhalten nehmen stetig zu. Neben unmittelbaren materiellen Verlusten können aber auch Reputationsverluste im Extremfall die Existenz eines Unternehmens – und damit auch Arbeitsplätze – gefährden.
Die Commerzbank setzt sich mit Nachdruck für die Bekämpfung von Regelverletzungen ein. Bei der Prävention und Verfolgung solchen Fehlverhaltens sind wir insbesondere auch auf Ihre Mithilfe angewiesen. In einer Vielzahl von Fällen haben Hinweise von Mitarbeitern, Kunden oder Dritten zur Aufdeckung und Verfolgung von entsprechendem Fehlverhalten geführt.
Wir haben uns daher entschlossen, die bisherigen Kommunikationswege, beispielsweise über Vorgesetzte, die interne Revision oder Compliance, um ein standardisiertes Hinweisgebersystem zu ergänzen. Hierbei handelt es sich um das BKMS® System (Business Keeper Monitoring System), eine internetbasierte Anwendung, die es Mitarbeitern, Kunden und Dritten ermöglicht, namentlich oder unter Wahrung ihrer Anonymität wirtschaftskriminelle Straftaten und gesetzwidriges / unternehmensschädigendes Fehlverhalten – zulasten, aber auch zugunsten der Bank – aus ethischer Verantwortung oder aufgrund eines Gewissenskonflikts rund um die Uhr zu melden.
Die Commerzbank hat das BKMS® System zur Anzeige von wirtschaftskriminellen Handlungen sowie für Hinweise auf Verstöße gegen gesetzlich/ regulatorische sowie interne Anforderungen eingerichtet. Meldungen, die außerhalb dieser Themenschwerpunkte liegen, werden über dieses System nicht behandelt. Das BKMS® System ist kein Notfall-System (siehe auch „Welche Meldungen sollen über das System abgegeben werden?“).
Wir schätzen die offene Kommunikation mit unseren Kunden und Mitarbeitern und möchten Sie daher ermutigen, Ihren Hinweis unter Nennung Ihres Namens abzugeben. Unabhängig davon möchten wir Sie bitten, sich einen (anonymen) Postkasten einzurichten. Dies erleichtert die Klärung Ihrer Beobachtungen.
Mit diesem Hinweisgebersystem können kritische Themen offen und ohne Sorge vor Repressalien angesprochen werden. Hinweise, die über dieses System kommen, werden strikt vertraulich behandelt. Auf Anfrage gewährt die Commerzbank den Hinweisgebern angemessenen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die die Bank im Rahmen dieses Hinweisgebersystems gegebenenfalls über diese erlangt hat. Darüber hinaus gibt die Bank den Hinweisgebern in einem angemessenen Rahmen die Möglichkeit, diese Daten zu korrigieren, zu ändern oder zu löschen, wenn sie falsch oder unvollständig sind.
Hinweisgeber, die in gutem Glauben ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten melden, haben keine negativen Folgen zu befürchten. „In gutem Glauben“ bedeutet, dass der Hinweisgeber überzeugt ist, dass seine Darstellung der Wahrheit entspricht, unabhängig davon, ob eine spätere Untersuchung diese Darstellung bestätigt oder nicht. Dieses System darf nicht dazu missbraucht werden, bewusst falsche bzw. verleumderische Hinweise oder Informationen abzugeben. Hinweise, die andere Personen denunzieren sollen oder wider besseres Wissen diffamieren, werden nicht toleriert und können mit persönlichen oder auch zivil-/strafrechtlichen Konsequenzen verbunden sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie über das BKMS®-Portal auf dieser Internetseite nur Meldungen für die unten genannte Einheit der Commerzbank Gruppe abgeben können. Für Meldungen, die andere Konzerngesellschaften, Töchter oder ausländische Standorte der Commerzbank betreffen, nutzen Sie bitte das entsprechende BKMS®-Portal auf der jeweiligen Internetseite der Einheit oder den jeweiligen Link auf der Übersichtsseite des Commerzbank Konzerns.
Gern können Sie Ihre Hinweise auch per Post an die unten genannte Adresse oder die unten genannte Faxnummer senden.