Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Verantwortung für die Gesundheit von Mensch und Tier übernehmen

Das Hinweisgebersystem ermöglicht es Ihnen, sich mit Informationen zu Unregelmäßigkeiten, tatsächlichen oder potenziellen Verstößen oder Missständen in den Bereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der Tiergesundheit und des Tierschutzes in Niedersachsen an uns zu wenden.

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„Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Unregelmäßigkeiten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz leisten wichtige Beiträge zur Früherkennung von Verstößen. Neben der professionellen Bearbeitung eingehender Meldungen stellt die Unversehrtheit der hinweisgebenden Personen dabei unsere oberste Priorität dar. Das neue BKMS-Hinweisgebersystem unterstützt uns in diesen Bemühungen, indem es deren Anonymität sowie deren Schutz sicherstellt.“

Über diese anonyme Meldestelle können Sie sich auch ohne Angabe Ihrer persönlichen Daten melden. Wir nehmen Ihre Hinweise vertraulich entgegen und werten diese aus. Die weitere Bearbeitung erfolgt durch die zuständigen Stellen mit der größtmöglichen Sorgfalt.

Wir wollen Sie als Hinweisgeber/-in wirksam schützen und bieten Ihnen hier eine technisch gesicherte Kommunikationsplattform zur Abgabe anonymer Meldungen. Gleichzeitig können Sie durch die Einrichtung eines geschützten Postkastens am Ende Ihrer Meldung weiterhin mit uns in Kontakt bleiben. Dieses bietet uns die Möglichkeit, Rückfragen zum Sachverhalt zu stellen. Weiterhin können Sie ergänzende Informationen über den Postkasten übermitteln.

Dieser Kontakt stellt eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Möglichkeiten der Meldung an die kommunalen Überwachungsbehörden, wie Landkreise, kreisfreie Städte, Polizei etc. dar. Bei den Landkreisen sind es z.B. die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden, die für die Entgegennahme und Überprüfung einer Verbraucherbeschwerde verantwortlich sind.

Hinweis: Das Hinweisgebersystem ist nicht vorgesehen für Kunden und Kundinnen, die ein Lebensmittel gekauft haben, das nicht Ihren Erwartungen entspricht. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Diese können Sie hier finden:
https://www.ml.niedersachsen.de/download/118372

Weitergehende Informationen zu einer Verbraucherbeschwerde erhalten Sie hier:
https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/lebensmittel/die-verbraucherbeschwerde-90915.html

Warum sollte ich eine Meldung abgeben?
Welche Meldungen sollten abgegeben werden?
Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich einen Postkasten ein?
Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?
Wie können Sie die Anonyme Meldestelle darüber hinaus noch erreichen?