Casinos Austria AG, Abteilung Compliance

Sie haben Kenntnis von rechtswidrigen Aktivitäten im Bereich der Geldwäsche, Korruption oder Datenschutz? Oder Bedenken hinsichtlich Verletzungen des Code of Conducts durch unethische Handlungen oder Interessenskonflikte?
Helfen Sie uns bei der Aufklärung!

Wir ermutigen unsere Mitarbeiter:innen und sonstigen Interessensvertreter:innen rechtliche und ethische Bedenken zu melden. Unser Unternehmen ist bestrebt, eine Kultur zu unterstützen, in der derartige Bedenken und Vorfälle gemeldet werden können, ohne dabei Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.

Unser Unternehmen untersagt jegliche Form von Vergeltung für Meldungen, die in gutem Glauben und ehrlicher Absicht eingebracht worden sind. Bitte übermitteln Sie uns möglichst detaillierte und konkrete Angaben zu Ihrem Anliegen, da dies wesentlich zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen kann. Wir ersuchen Sie außerdem bekannt zu geben, ob es sich bei den gemachten Angaben um Vermutungen oder Fakten handelt.

Unser Hinweisgebersystem dient unter anderem zur Meldung von Verstößen gemäß dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG), welches folgende Meldekategorien umfasst:

Meldungen zur Verletzung von Vorschriften in den Bereichen Öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und -konformität, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB).

Darüber hinaus bieten wir auch weitere Meldekategorien an und untersuchen diese. Wir weisen darauf hin, dass Meldungen, die nicht in eine der oben angeführten Meldekategorien fallen, nicht in den Geltungsbereich des HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) fallen.

Nach Einlangen Ihrer Meldung, wird der Bericht an autorisierte Personen zur Untersuchung weitergeleitet. Ihr Anliegen wird vertraulich und zeitnah weiterverfolgt.

Bitte richten Sie sich nach der Meldungsabgabe Ihren eigenen, geschützten Postkasten ein!

Dadurch wird uns die Möglichkeit gegeben, bei gleichzeitiger Zusicherung der Anonymität, weitergehende Fragen an Sie zu richten, die zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen.

Wir danken Ihnen für die Unterstützung!

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